VERERBEN bedeutet VERANTWORTUNG – Ihr Vermächtnis mit Wirkung

Wie Sie Ihr Testament gestalten, ist eine ganz persönliche Angelegenheit. Eine der wichtigsten Fragen und Entscheidungen ist, WEN Sie in Ihrem Testament berücksichtigen wollen. Einige Menschen haben keine Kinder oder Verwandte denen Sie etwas weitergeben können oder möchten, andere hingegen haben keine Eltern oder Vorfahren von denen Sie Unterstützung oder ein Erbe erwarten können. Auf diese Weise wird die Nächstenliebe zu einem verbindenden Element, das auch ohne direkte familiäre Bindungen Sinn und Erfüllung stiftet und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt.

Mit einer Testamentsspende an die Caritas St. Pölten können Sie einen bedeutenden Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung leisten und die Zukunft der Menschen in Österreich und darüber hinaus mitgestalten.

Was wichtig ist

Mindestanforderungen an ein Testament: Das Testament muss von der Erblasser*in vollständig von Hand geschrieben werden. Die BezeichnungTestament“ oder „Letzter Wille“ sollte klar ersichtlich sein. Nach der Angabe von Ort und Datum der Erstellung am Ende des Textes wir das Testament auch unterschrieben.

Für detaillierte Informationen rund um die Testamentsgestaltung empfehlen wir eine kostenlose Erstberatung bei einem Notar Ihres Vertrauens.

Österreichisches Recht wählen
Durch Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung im Jahr 2015, wird die Verlassenschaft unabhängig von der Staatsbürgerschaft dort abgewickelt wo Erblasser ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt haben. Da dieser Terminus „Aufenthalt“ nicht genauer definiert ist, und daher unterschiedliche ausgelegt werden kann, empfiehlt es sich den Satz „Meine Verlassenschaft soll nach österreichischem Recht in Österreich abgehandelt werden.“ anzuführen.

Zweckwidmungen
Unter Zweckwidmung versteht man den Zweck, den ihr Erbe erfüllen soll. Ein Beispiel dafür wäre „Mein Erbe soll für sozial benachteiligte Kinder verwendet werden“ oder „Von meinen Erbe sollen 25.000 EUR an die mobile Hospizbegleitung der Caritas St. Pölten gehen“. Allerdings kann dies in der Umsetzung zusätzliche Herausforderungen mit sich bringen, da bestimmte Zwecke möglicherweise nicht mehr existieren oder nicht eindeutig formuliert sind. Allgemeine Zweckwidmungen ermöglichen es uns, ihre großzügige Spende flexibel dort einzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt wird wie zum Beispiel „Mein Erbe soll für Menschen in Not verwendet werden“.

Aufbewahrung eines Testaments
Verwahren Sie Ihr Testament unbedingt an einem sicheren Ort, wo es aber im Todesfall auch leicht aufgefunden werden kann. Am sichersten ist die Verwahrung bei einem Rechtsanwalt oder Notar, wo Ihr letzter Wille auch in das zentrale Testamentsregister aufgenommen wird und nicht verloren gehen kann.
 

Die gesetzliche Erbfolge ist komplexer als man anfangs vermuten würde. Neben den gängigen parternschaftlichen Verbindungen wie Ehe oder eingetragende Lebensgemeinschaft, geht es auch um Gütergemeinschaften, Pflichtteilsansprüche und Auflösungen von Bindungen. Für die veranschaulichung Ihrer aktuellen Pflichtteilsquoten nutzten Sie unseren kostenlosen Testamentrechner.

Bei der Caritas St. Pölten liegt uns die Würde und der letzte Wille unserer Erblasserinnen am Herzen. Eine Testamentspende ist ein tiefes Zeichen des Vertrauens, und wir verpflichten uns, Ihre Wünsche mit größtmöglicher Sorgfalt und Respekt umzusetzen. Unsere Mitarbeiterinnen folgen strengen ethischen Grundsätzen, um sicherzustellen, dass Ihr Vermächtnis in Ihrem Sinne verwaltet wird. Ihre Unterstützung ermöglicht es uns, Menschen in Not zu helfen und Hoffnung zu schenken und nichts anderes.

Die Schere zwischen Arm und Reich klafft immer stärker auseinander. Diese Entwicklung schwächt den Sozialstaat laufend. Oft diskutieren Staaten eine neuerliche Einführung einer Erbschafts- oder Vermögenssteuer, um diesen Effekten entgegen zu wirken. Dennoch sind Steuern auch mit Nachteilen verbunden – denn letztlich würden die Steuereinnahmen in den Topf des Finanzamts fließen und deren Verwendung bleibt eine Staatsangelegenheit.

Die 1%-Methode ist eine soziale Vision der Caritas St. Pölten, die der Gesellschaft und den Menschen helfen kann. Nämlich mit einem großen Unterschied zur Steuer – Die Verwendung der Geldmittel für soziale Zwecke ist sichergestellt, denn die Spender selbst bestimmen ihn.

Stellen wir uns vor, jeder Bürger könnte in seinen Testament 1% der vererbten Summe (steuerfrei) einer sozialen Organisation oder Einrichtung in seinem Umfeld zukommen lassen – auch die Erben könnten dann entscheiden, was dem Erblasser am besten gefallen hätte. Der Gesellschaftliche Profit wäre enorm. Warum sollen wir auch alles der Politik überlassen? in schwierigen Zeiten wie der aktuellen Hochwasserkatastrophe hat sich einmal mehr gezeigt, dass die Zivilgesellschaft sich am besten selbst organisiert. Wieso sollte das auf eine nachhaltige Organisation im Sozialstaat nicht zutreffen?

Patientenverfügung etc. Link zu Vorsorgemappe:
https://shop.caritas.at/vorsorgemappe-schenken

  1. Verschieben der Erbregelung
  2. Vererben als letzte Erziehungsmaßnahmen
  3. Das Vertrauen auf eine gütliche Einigung der Erben
  4. Konflikte über das Erbe lösen
  5. Spontane Änderungen des Testaments
  6. Das Erbe dem Steuerrecht folgen lassen
  7. Mehrfache Erbversprechen
  8. Beratung vermeiden und Vererben als Familienangelegenheit betrachten
  9. Erbkonflikte für unlösbar halten
  10. Sich für unsterblich halten

Wie kann mein Vermächtnis wirken?
Link zu Testamentfolder-Bestellung

Wie kann ich einen freien Erbteil berechnen?
LINK Testamentrechner (eigene HP)

Kann ich meine Meinung ändern?
Sie können Ihren letzten Willen jederzeit ändern. Allerdings ist ein durchstreichen, abändern oder Hinzufügen von Passagen in einem bestehenden Testaments nicht ratsam. Wenn Sie Ihren bestehenden letzten Willen ändern möchten, ist es immer besser eine neue, letztgültige Version aufzusetzen, die mit dem Satz „Hiermit hebe ich alle vorhergehenden Testamente auf.“ beginnt.

Gibt es auch andere Möglichkeiten mit Nachlasspenden zu wirken?
Ja Kranzspenden 
Wenn Sie sich bei Ihrer Trauerfeier Spenden statt Blumen wünschen, dann teilen Sie das der Nachwelt mit, am besten Sie halten Ihren Wunsch im Testament fest.

Weitere Informationen finden Sie auch:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/erben_und_vererben.html
Quellen: Dr. K. Jonas, Dipl-BW H. A. Jonas, Konfliktfrei vererben, Hogrefe 2013

Lukas Polster MA

Kontakt

Hasnerstraße 4

3100 St. Pölten

Vergissmeinnnicht - Die Initiative für das gute Testament