Caritas GreenDeal

Unser Angebot: Der Caritas GreenDeal
Investieren Sie in eine nachhaltige Zukunft!
Strom und Gas sind in den vergangenen Jahren immer teurer geworden. Das spüren nicht nur unsere Klient*innen – auch wir als Caritas. Unsere Wohnhäuser für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, unsere Werkstätten, Pflegeeinrichtungen, Beratungsstellen und mobilen Pflegestützpunkte – sie alle brauchen täglich Energie.
Gleichzeitig haben wir ein klares Ziel: Bis 2030 wollen wir CO₂-neutral werden.
Dazu bauen wir massiv aus: Wir wollen die Zahl unserer Photovoltaikanlagen verdoppeln und jährlich rund 2 Millionen Kilowattstunden Strom selbst erzeugen. Das entspricht einer Fläche von zwei Fußballfeldern voller Solarpanels. Und der damit erzeugte Strom würde reichen, damit ein E-Auto 250-mal die Erde umrunden kann!
Aber: Für diesen Ausbau benötigen wir Kapital, das wir von Menschen leihen wollen, denen ökologische Verantwortung am Herzen liegt und die zugleich eine sichere und sinnstiftende Veranlagung suchen.
Unser Angebot: Der Caritas GreenDeal.
Investieren Sie Ihren Wunschbetrag ab 1.000 Euro für 5 Jahre und erhalten Sie dafür fixe 2 % Zinsen pro Jahr – einfach und unkompliziert. Dank Ihres Investments können wir Photovoltaikanlagen, Energiespeicher und die Umstellung unseres Fuhrparks auf Elektromobilität finanzieren.
So profitieren alle : die Umwelt, die Menschen und ihr Erspartes. Denn für die Rendite von 2% p.a. muss keine KEST bezahlt werden. Dies entspricht einer KEST-pflichtigen Veranlagung von 2,6% p.a.!*
Der Caritas GreenDeal ist keine Spende. Denn am Ende zahlen wir den gesamten Betrag wieder zurück.
Wir als Caritas verpflichten uns, das eingebrachte Geld ausschließlich für den Ausbau von Sonnenstrom, Speichersystemen und Elektromobilität zu verwenden.
Alle, die diesen Deal annehmen, investieren direkt in den Klimaschutz – und helfen uns, bis 2030 CO₂-neutral zu werden.
Caritas GreenDeal = Grünes Investment, das wirkt.
* Die Steuervorteile hängen von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und basieren auf geltendem Recht, das sich ändern kann. Bei ausschließlich unselbstständigen Einkünften besteht die Möglichkeit im Rahmen der Freigrenze von 730 Euro pro Jahr, zusätzliche steuerfreie Einkünfte zu beziehen. Wir empfehlen eine Abklärung mit Ihrem*Ihrer Steuerberater*in.
Ihre Fragen rund um den Caritas GreenDeal
Ein Nachrangdarlehen ist eine Kreditform, bei der die Rückzahlung im Insolvenzfall des Unternehmens nachrangig gegenüber anderen Forderungen erfolgt. Das bedeutet, dass Nachrangdarlehensgeber*innen erst bedient werden, nachdem vorrangige Gläubiger*innen ihre Ansprüche erhalten haben. Diese Finanzierungsform wird häufig im Rahmen von Crowdfunding-Projekten genutzt.
Das AltFG schafft einen rechtlichen Rahmen für alternative Finanzierungsformen wie Crowdfunding in Österreich. Es erleichtert Unternehmen die Kapitalaufnahme durch alternative Instrumente und stellt gleichzeitig sicher, dass bestimmte Informationspflichten zum Schutz der Anleger*innen erfüllt werden.
Einzelne Anleger*innen dürfen innerhalb von zwölf Monaten maximal 5.000 Euro pro Emission investieren. Unter bestimmten Umständen kann diese Grenze jedoch überschritten werden. In Fall des Caritas GreenDeal können bis zu EUR 100.000 investiert werden, sofern gewisse Rahmenbedingungen eingehalten werden – siehe nachfolgenden Punkt „Erklärung zum Anlegerschutz“.
Pro natürlicher Person können bis zu EUR 5.000 investiert werden. Beträge über EUR 5.000 bis einschließlich höchstens EUR 10.000 können dann entgegengenommen werden, wenn der Anleger dem Emittenten in einer gesonderten Erklärung die Auskunft erteilt,
- dass er höchstens das Doppelte seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens über zwölf Monate gerechnet investiert, oder
- dass er maximal zehn Prozent seines Finanzanlagevermögens investiert.
Die Zahlung der Jahreszinsen erfolgt zu den im GreenDeal vertraglich vereinbarten Zeitpunkten, nämlich bis zum 31.03 des darauffolgenden Kalenderjahres. Nach der Mindestlaufzeit von 5 Jahren, können Sie die Veranlagung unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist jederzeit kündigen. Zum Stichtag wird das Kapital inklusive anteiliger Zinsen und ohne zusätzliche Kosten zurückbezahlt.
Da es sich um Zinserträge aus einem privaten Darlehen an eine gemeinnützige Organisation handelt, unterliegen diese nicht der KEST. Allerdings müssen diese Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuererklärung angegeben und versteuert werden. Für unselbstständig Beschäftigte bedeutet das die Geltendmachung im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung. Hingewiesen wird besonders auf die Möglichkeit, den Veranlagungsfreibetrag für Lohnsteuerpflichtige zu nutzen, der im Jahr 2024 bei € 730,-- pro Jahr liegt. Eine Steuererklärung bzw. Versteuerung ist für Lohnsteuerpflichte erst dann erforderlich, wenn dieser Freibetrag überschritten ist. Wobei die Spende zu dem Zeitpunkt abgesetzt werden kann, zudem auch die Zinszahlung erfolgen würde.
Entscheiden Sie sich, Ihren Zinsertrag an die Caritas der Diözese St. Pölten zu spenden, besteht die Möglichkeit diesen in Ihrer Steuererklärung als Spende für gemeinnützige Organisationen geltend zu machen.
Unter gewissen Umständen ist es möglich vom Vertrag zurückzutreten. Genaue Informationen über die Rücktrittsmöglichkeiten finden Sie im Dokument „Belehrung über die Rücktrittsrechte“, welches auf der Seite des Caritas GreenDeal zur Verfügung steht.
Die Veranlagung hat eine unbefristete Laufzeit und kann jederzeit schriftlich mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten beendet werden. Um die Investitionen nachhaltig planbar durchführen zu können, wird seitens der Darlehensgeber*innen eine Kündigungsverzicht für die ersten 5 Jahre eingeräumt.
Im Falle des Ablebens eines Anlegers geht das Nachrangdarlehen auf die Erb*innen über, sofern diese das Erbe antreten. Die Auszahlung erfolgt gemäß den vertraglich vereinbarten Konditionen. Sollte über den/die Darlehensgeber(in) ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, bleibt der Darlehensvertrag unverändert bestehen. In der Regel wird der Insolvenzverwalter Kontakt mit der Darlehensnehmerin aufnehmen um weitere Anweisungen zu geben, wie und an wen die zukünftigen Zahlungen zu leisten sind.
Es fallen keine Kosten an. Die Veranlagung im Caritas GreenDeal löst weder Einmalkosten noch laufende Kosten oder Gebühren aus. Bankgebühren für die Überweisungen bzw. den Erhalt von Überweisungen aus Zinszahlungen der Caritas der Diözese St. Pölten können abweichen und betreffen Ihre jeweilige Bankverbindung.
Zur Zinsberechnung wird die kaufmännische Zinsmethode 360/60 herangezogen, wobei die Bestimmung des Berechnungszeitraums bei Kapitaleinzahlung bzw. Kapitalauszahlung (im Falle der vorzeitigen Kündigung) im laufenden Monat taggleich erfolgt. Berechnungen erfolgen auf 2 Dezimalstellen.
Beispielrechnung bei einer Veranlagung von EUR 5.000,00
Investitionsumme: EUR 5.000,00
Veranlagungsbeginn: 14.04.2025
Zinszahlung jährlich (bis 31.03 d. Folgejahres):
Vorzeitige Kündigung per 10.10.2031
Zinssummen:
5000*2%*16 (Tage)/360 = EUR 4,44 Zinsen für April 2025
5000*2%*8 (Monate)/12 = EUR 66,66 Zinsen für Mai-Dez. 2025
5000*2%*5 (Jahre) = EUR 500,00 Zinsen 2026-2030
5000*2%*9 (Monate)/12 = EUR 75,00 Zinsen für Jän.-Sept. 2031
5000*2%*10 (Tage)/360 = EUR 2,77 Zinsen für Oktober 2031
Buchungen:
31.03.2026 EUR 71,10
31.03.2027-2031 jährlich EUR 100,00
15.10.2031 EUR 5077,77 Rückzahlung Kapital+Zinsen
Gesamtzinsen ganze Laufzeit: EUR 648,87
Dokumente

Lukas Polster MA
Ihre Ansprechperson für Erbschaften und Stiftungen
3100 St. Pölten