Energiesparen im Haushalt
Energiesparberatung und Gerätetausch
Die Caritas Energiesparberatung bietet Unterstützung beim Senken der Energiekosten im Haushalt. Nach der Erstberatung werden gemeinsam mit Energiesparberater*innen Elektrogeräte auf ihren Energieverbrauch überprüft und einfach umsetzbare Energiesparmaßnahmen gemeinsam besprochen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Interesse an der Beratung aktuell sehr groß ist. Die Wartezeit kann daher bis zu 12 Wochen dauern. Wir sind bemüht, allen Personen, die Interesse an der Energiesparberatung haben und die den Förderrichtlinien auch entsprechen, die Beratung zu ermöglichen.
Die Energiesparberatung ist ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung.
Welche Leistungen werden angeboten?
An wen richtet sich die Energiesparberatung?
Zielgruppe sind Personen, die einen Hauptwohnsitz in der Diözese St. Pölten haben. Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Befreiung von den Rundfunkgebühren (GIS-Befreiung)
- Bezug des Heizkostenzuschuss des Landes
- Bezug von Sozialhilfe oder Ausgleichszulage
- Bezug von Wohnzuschuss/Wohnbeihilfe
Termin für Ihre Erstberatung vereinbaren
Die Erstberatung findet nach Terminvereinbarung in den Caritas Sozialberatungsstellen der Diözese St. Pölten statt.
Zur Erstberatung nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Ausweis
- Meldezettel
- Nachweis der GIS-Befreiung oder
- Nachweis über Heizkostenzuschuss oder
- Nachweis über Sozialhilfe / Ausgleichszulage oder
- Nachweis der Wohnbeihilfe
Nach der Erstberatung werden die Termine für Energiesparberatung und Gerätetausch vereinbart.
Informationen zum Download
Kontaktieren Sie uns
Sandra Rabba
3100 St. Pölten
FAQs - Häufige Fragen & Antworten
Bitte melden Sie sich bei der Beratungsstelle, oder nutzen zur Terminbuchung unsere Onlineberatung.
Wir benötigen folgende Unterlagen:
- Ausweis
- Meldezettel
- Nachweis der GIS-Befreiung oder Nachweis über Heizkostenzuschuss oder Nachweis über Sozialhilfe / Ausgleichszulage oder Nachweis der Wohnbeihilfe bzw. Wohnzuschuss
- Letzte Jahresabrechnung für Energie oder Heizmaterialeinkauf
Dafür ist eine der folgenden Voraussetzungen notwendig:
- Bezug des Heizkostenzuschusses des Landes
- Bezug von Sozialhilfe oder Ausgleichszulage
- Bezug von Wohnbeihilfe oder GIS-Befreiung
Der Anspruch auf eine Energiesparberatung wird in der Erstberatung geprüft.
Ob es notwendig ist, ein Gerät zu tauschen, wird in der Energiesparberatung festgestellt.
Es werden Geräte getauscht, die alt sind, nicht mehr ordentlich funktionieren oder sehr viel Energie brauchen.
Es kann ein Gerät pro Haushalt getauscht werden. Getauscht werden können: Herd, Kühlschrank, Waschmaschine oder Geschirrspüler.
Es kann ein Gerät pro Haushalt getauscht werden. Getauscht werden können: Herd, Kühlschrank, Waschmaschine oder Geschirrspüler.
Andere Geräte wie Computer, Fernsehgeräte,… können nicht getauscht werden.
Nein. Erstberatung und Energiesparberatung sind für Sie kostenlos, auch im Falle eines Gerätetausches sind alle Kosten (Entsorgung Altgerät, Lieferung und Montage neues Gerät) inkludiert.