Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung
Wir bieten Beratung nach §95 Abs. 1a AußStrG über die Bedürfnisse minderjähriger Kinder an.
Vor einer einvernehmlichen Scheidung ist für Eltern minderjähriger Kinder eine Beratung vorgesehen. Das Gesetz (§95 Außerstreitgesetz) schreibt dabei vor, dass sich die Eltern über die „spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer
minderjährigen Kinder“ beraten lassen.
Bei dieser Beratung geht es um:
• die Bedürfnisse Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder
• die Gestaltung des künftigen Alltags aus der Perspektive Ihrer Kinder
• Ihre möglichen Beiträge zum Gelingen
• weiterführende Angebote, Informationen und Anlaufstellen bei Problemen
Rahmenbedingungen:
• Alle BeraterInnen sind fundiert ausgebildet, erfahren und kennen die Unterstützungsangebote für Eltern in der Region.
• Die Kosten betragen € 70,- für diese Beratungseinheit inkl. einer Bestätigung der Teilnahme zur Vorlage bei Gericht.
• Die Beratung unterliegt der Verschwiegenheit - auf Wunsch sind Folgeberatungen möglich.
Unser Beratungsangebot finden Sie in:
Amstetten, Gmünd, Horn, Krems, Lilienfeld, Mank, Melk, Scheibbs, St.Pölten, Tulln, Waidhofen/Thaya, Waidhofen/Ybbs, Zwettl
Kontaktieren Sie uns unter 0676 838 448 384.